Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Dörfel Prüf- und
Dienstleistungs GmbH, insbesondere hinsichtlich von Prüfungen und Messungen in den
Bereichen Industrie und Gewerbe sowie für alle mit den Kunden abgeschlossenen Verträge
über die Lieferung von Waren sowie Verträge über Reparaturen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Folgeaufträge, unabhängig
davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen
Bezug genommen wird.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, sie werden von der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GMBH ausdrücklich
schriftlich anerkannt. Die Durchführung von Leistungen durch die Dörfel Prüf- und
Dienstleistungs GmbH bedeutet somit keine Anerkennung von Geschäftsbedingungen
des Kunden.
1.4. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH
und dem Kunden getroffen werden, sind in diesen Bedingungen und den
Vertragsunterlagen schriftlich wiedergegeben.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH sind, sofern nichts anderes
ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der
ausdrücklichen Bestätigung des vom Kunden erteilten Auftrags durch die Dörfel Prüf- und
Dienstleistungs GmbH oder, sofern keine Auftragsbestätigung erfolgt, mit Beginn der
vereinbarten Dienstleistung durch die Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH zustande.
3. Art und Umfang der Dienstleistungen
3.1 Auftragsinhalt und Auftragsumfang ergeben sich aus den Vereinbarungen gemäß Ziffer
1.4. dieser AGB, insbesondere aus dem erteilten Auftrag und der Auftragsbestätigung.
3.2. Wartungsarbeiten sind gesondert zu vereinbaren und werden gesondert abgerechnet
und vergütet.
3.3 Die Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH ist berechtigt, sich bei der Ausführung des
Vertrags ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
3.4 Bei der Ausführung ihrer Leistungen wendet die Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH
allgemein übliche Mess- und Berechnungsverfahren sowie von ihr selbst entwickelte
Verfahren an. Eine Prüfung anhand von allgemeinen technischen Regelwerken
(z.B. DIN-Nomen) erfolgt nur bei individueller Vereinbarung.
3.5 Erfüllungsort ist der Sitz der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH.
4. Keine Übernahme einer bestimmten Erfolgszusage
Die Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH weist darauf hin, dass sie angesichts der den
verwendeten technischen Analyseverfahren innewohnenden Unwägbarkeiten sowie des
Umstands, dass Gegenstand, Randbedingungen sowie Parameter der Analysen vom
Kunden vorgegeben werden, welche sich ggf. auch erst im Verlaufe des Verfahrens
konkretisieren, nicht für die Herbeiführung eines bestimmten Arbeitserfolgs einsteht.
5. Leistungszeiten und Leistungsänderungen bei den Dienstleistungen
5.1 Arbeitsort und -zeiten bestimmt die Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, erbringt sie ihre Leistungen an den Werktagen, d.h. von
montags bis samstags, ausgenommen bundesweiter und thüringischer Feiertage,
während ihrer üblichen Geschäftszeiten.
5.2 Die Fristen und Termine für die Durchführung von Leistungen im Rahmen eines
Vertrags werden von den Vertragsparteien einvernehmlich festgelegt.
Nur datumsmäßig bestimmbare Fristen und Termine sind verbindlich.
5.3 Treten Umstände und Ereignisse der Art ein, dass mit einem zeitlichen Mehrbedarf zu
rechnen ist, teilt die Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH dies dem Kunden mit.
Umstände und Ereignisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Dörfel Prüf- und
Dienstleistungs GmbH liegen, wie z. B.
- der Kunde kommt einer vertraglichen Mitwirkungspflicht nicht nach,
- unvorhersehbare und außergewöhnlicher Ereignisse wie z.B. Streiks, Aussperrungen,
Naturereignisse, Katastrophen und andere Ereignisse höherer Gewalt,
verlängern vereinbarte Fristen und Termine um die Dauer der Behinderungen.
5.4. Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Auftragsumfanges sind schriftlich
oder per E-Mail zu vereinbaren.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH und ggf. seinen
Erfüllungsgehilfen während der Vorbereitung und Durchführung der vertraglichen Leistungen jede zumutbare Unterstützung zu gewähren. Insbesondere ist er verpflichtet, der Dörfel
Prüf-und Dienstleistungs GmbH alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur
Verfügung zu stellen, insbesondere
- Vorgabe der jeweiligen Randbedingungen und Parameter des von Dörfel Prüf-und Dienst
-leistungs GmbH durchzuführenden Prüf- und Messverfahrens, dabei insbesondere die
Information zu Einsatzzweck des Bauteils und zu dem zu überprüfenden Belastungs-
verhalten (z. B.. mechanische und/oder thermische Lastenanalyse);
- je nach Art des Verfahrens Überlassung eines CAD — Modells des verfahrensgegen-
ständlichen Bauteils, soweit dies dem Kunden möglich ist; - Angaben zu zu untersuchenden
Material und den ggf. bereits hieran durchgeführten Untersuchungen.
6.2 Der Kunde benennt der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH einen sachkundigen
Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der
Dienstleistung.
6.3. Werden bei Prüfungen und Dienstleistungen Leitern, Gerüste / Hebebühnen sowie
Hilfspersonal benötigt, sind diese auf Kosten und Gefahr des Kunden bereitzustellen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
7.2 Rechnungen sind, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde,
zehn Tage nach Zusammenhang der Rechnung zur Zahlung fällig.
7.3 Aufrechnungsrechte wegen eigener Ansprüche oder die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungs-rechts stehen dem Kunden nur zu, soweit seine jeweiligen Forderungen
unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.4. Mehrleistungen gemäß Ziffer 5.3. und Ziffer 5.4. dieser AGB sind auf der Grundlage
der vertraglichen Vereinbarungen oder gemäß § 612 BGB bzw. § 632 BGB zu vergüten.
8. Eigentumsvorbehalt, Weitergabe
8.1. An allen von der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH veräußerten Gegenständen,
soweit sie nicht wesentliche Bestandteile eines Auftragsgegenstandes geworden sind,
behält sich die Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH das Eigentum daran bis zur
vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
8.2. Der Kunde ist nicht zur Weitergabe der im Rahmen einer Dienstleistung der Dörfel
Prüf-und Dienstleistungs GmbH zur Verfügung gestellten Dokumentationen, Schriftstücke,
Schulungsunterlagen, Notizen, Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen in elektronischer
Form oder Printform an Dritte berechtigt. Er hat hierzu im Einzelfall die Zustimmung der
Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH einzuholen.
9. Vertraulichkeit, Datenschutz
9.1 Die Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH und der Kunde verpflichten sich, die ihnen
jeweils im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen, die
als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis der jeweils anderen Partei erkennbar sind, zeitlich
unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen, noch weiterzugeben oder in
sonstiger Weise zu verwerten.
9.2 Eventuell von der anderen Partei erhaltene Informationen zu Betriebs- oder Geschäfts
-geheimnissen, in Printform oder in elektronischer Form, wird die die Information erhaltende
Partei nach Beendigung der Dienstleistung zurückgeben und alle verbleibenden Kopien
löschen.
9.3 Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes hält die Dörfel Prüf- und
Dienstleistungs GmbH ein.
10. Haftungsbegrenzung
10.1 Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH haftet auf Schadenersatz nach den
gesetzlichen Bestimmungen für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und
für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH haftet für sonstige Schäden ausschließlich
nach den folgenden Bedingungen:
(a) Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen
(aa) für Schäden, die durch arglistiges Verhalten oder das Fehlen einer garantierten Be
-schaffenheit verursacht wurden;
(bb) für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Dörfel Prüf- und Dienst
-leistungs GmbH verursacht wurden.
(b) Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH haftet auf Schadenersatz begrenzt auf die Höhe
des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Eintritt bei Verträgen der vorliegenden Art
typischerweise gerechnet werden musste, für Schäden aus einer leicht fahrlässigen
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
Als vertragswesentliche Pflicht im vorgenannten Sinn ist eine solche Pflicht von Dörfel
Prüf-und Dienstleistungs GmbH zu verstehen, die für die Erreichung des Vertragszwecks
wesentlich ist oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.4 Ein Mitverschulden des Kunden ist auf die Höhe eines etwaigen
Schadensersatzanspruches anzurechnen.
10.5 Im Übrigen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
11. Mängelbeseitigung bei Kauf- und Reparaturverträgen
11.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware ab Ablieferung durch die GmbH innerhalb einer
angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und Mängel
gegenüber der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH schriftlich zu rügen. Die Rüge von
offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen ab
Ablieferung der Ware bei der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH eingeht; die Rüge
verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen ab deren
Entdeckung bei der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH eingeht.
11.2. Dem Kunden als Käufer und Besteller von Reparaturleistungen stehen die
gesetzlichen Mängelbeseitigungsansprüche gegenüber der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs
GmbH zu.
Die Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet,
wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat.
Der Kunde hat der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH für jeden einzelnen Mangel eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
12. Vertragsdauer
12.1 Der Dienstleistungsvertrag endet mit Abschluss der vereinbarten Tätigkeit. Soweit
jedoch eine feste Laufzeit vereinbart worden ist, endet der Dienstleistungsvertrag mit
Ablauf des vereinbarten Enddatums, ist ein bestimmtes Stundenkontingent vereinbart
worden, endet der Dienstleistungsvertrag mit Erreichen des vereinbarten
Stundenkontingents.
12.2 Die Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH behält sich das Recht zur außerordentli-
chen Kündigung des Dienstleistungsvertrags aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund
liegt für die Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH insbesondere dann vor, wenn der Kunde
mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist und innerhalb angemessener
Frist keine adäquate Sicherheitsleistung erbringen kann.
12.3 Kündigungserklärungen sind mittels eingeschriebenen Briefs vorzunehmen.
13. Abtretung
Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus einem Vertrag durch
den Kunden bedarf der Einwilligung der Dörfel Prüf-und Dienstleistungs GmbH.
14. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung des
Dienstleistungsvertrags beinhalten, sind schriftlich niederzulegen.
Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien
verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige
Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am
nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.
16. Gerichtsstand und geltendes Recht
16.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag ist Meiningen, sofern der Kunde
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich - rechtliches
Sondervermögen ist.
16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.