Kranprüfung

UVV-Prüfungen in Thüringen

Seit über 15 Jahren führen wir zuverlässig und sicher Prüfungen an Maschinen und Anlagen nach BetrSichV und UVV durch. Unser Ziel sind sichere Maschinen und Anlage für Menschen und die Umwelt bereit zustellen und einen effizienten Betrieb zu gewährleisten.


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Wissenwertes zu UVV Prüfungen

Wofür gibt es die Unfallverhütungsvorschriften ( UVV)?

Die UVV-Vorschriften regeln die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln. Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.

Warum gibt es UVV Prüfungen?

Technische Anlagen und Maschinen verlieren mit der Zeit durch verschiedene Einflüsse die Funktionstüchtigkeit, arbeiten nur noch eingeschränkt oder nicht mehr so, wie sie eigentlich sollen. 

Dies kann am Verbrauch der Betriebsmittel, Korrosion oder im Verschleiß der Komponenten liegen. Daraus können Einschränkung wichtiger Funktionen und somit Produktionsmängel sowie weniger Arbeitsschutz folgen.

Wie oft müssen UVV Prüfungen durchgeführt werden?

Von den Herstellern der Anlagen und Maschinen werden bestimmte Wartungs- sowie Prüfintervalle vorgegeben. In diesen Abständen muss die Geräteprüfung stattfinden und die Anlagen hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Dabei müssen die Vorschriften der UVV und der Betriebssicherheitsverordnung eingehalten werden.  Dies können nur sachkundige oder befähigte Personen  innerhalb des vorgegeben Intervalls umfangreich prüfen.

Wer darf UVV-Prüfungen durchführen?


UVV Prüfungen dürfen von sachkundigen und befähigten Personen durchgeführt werden, die wegen ihrer produktspezifischen oder fachlichen Ausbildungen in dem jeweiligen Fachgebiet dazu fähig sind, eine Prüfung nach der UVV durchzuführen. Hier sind  Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften sowie des Arbeitsschutzes wichtig, um die Prüfung durchzuführen. 

Im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung gibt es ebenfalls befähigte Personen sind, eine Durchführung der Prüfung im Sinne der UVV durchführen dürfen. In der BetrSichV sind Personen als befähigt definiert, welche durch ihre berufliche Tätigkeit, ihre Berufserfahrung oder ihre Ausbildung über das nötige Fachwissen und die Expertise verfügen, um die Überprüfung in korrekter Weise vorzunehmen.